vAllgemeine Verkaufsbedingungen im Bereich der Herstellung und des Verkaufs von Textilartikeln

ALLGEMEINES

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden "AGB" genannt, gelten ab dem 01. Oktober 2018. für die SAS ALPAS mit Sitz in 5 zone artisanale 08300 Tagnon, die im Handelsregister von Reims unter der SIREN 842651655 eingetragen ist, sind jederzeit auf einfache Anfrage zugänglich und haben Vorrang vor jeder anderen Version oder jedem anderen Dokument. widersprechenden Versionen. Da die AGB späteren Änderungen unterliegen können, gilt die Version, die auf die bestellte Leistung anwendbar ist. des Kunden gilt diejenige, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots und zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig ist. Die vorliegenden AGB bilden die Grundlage für die Geschäftsverhandlungen zwischen den Parteien und gelten ungeachtet der Klauseln, die möglicherweise in den Dokumenten des Kunden enthalten sind, insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, denen die vorliegenden AGB vorgehen. Vorrang haben. Die AGB haben zum Ziel, alle Modalitäten und allgemeinen Bedingungen für die Ausführung des Verkaufs der vom Kunden bestellten Produkte festzulegen. vom Kunden bestellten Produkte an Agathe vous gâte oder jede Gesellschaft, die der unter der Bezeichnung SAS ALPAS. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien werden durch den Kostenvoranschlag definiert, der die Modalitäten und Bedingungen festlegt. besonderen Bedingungen für die Durchführung des Verkaufs festlegt. Die Gültigkeit des Kostenvoranschlags setzt die vorherige Annahme der vorliegenden AGB voraus. Der Kunde bestätigt, dass er zum Zeitpunkt der Abgabe des Kostenvoranschlags die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen hat und erklärt ausdrücklich, diese zu akzeptieren. vorbehaltlos zu akzeptieren. Gemäß Artikel L 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs werden die vorliegenden AGB dem Kunden zur Verfügung gestellt. systematisch jedem Kunden mitgeteilt, der dies beim Unternehmen beantragt. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nicht enthalten, so gelten für sie die in der Branche der Herstellung und des Vertriebs von Waren geltenden Gepflogenheiten. Verkauf von Textilwaren.

ARTIKEL 1 - DEFINITIONEN

" Kostenvoranschlag Der Begriff "Angebot" bezeichnet das kommerzielle Angebot, das von der SAS ALPAS auf der Grundlage aller Informationen erstellt wird, die ihr vom Kunden mitgeteilt werden. Die vom Kunden übermittelten Informationen gelten als richtig und vollständig.
" Produkte" bezeichnet alle Produkte, Materialien, Teile, die von der SAS ALPAS hergestellt und/oder verkauft und vom Kunden bestellt werden.
" Kostenvoranschlag" bezeichnet das Dokument das die besonderen Modalitäten und Bedingungen für die Ausführung des Verkaufs an die SAS ALPAS definiert und Vorrang vor den vorliegenden Allgemeine Verkaufsbedingungen.
"Gebiet "bezeichnet den Erfüllungs- und Lieferungsort der Produkte, der innerhalb des Angebot.
" Kunde " bezeichnet den Kunden der SAS ALPAS.
" Parteien "bezeichnet kollektiv den Kunden und die SAS ALPAS.

ARTIKEL 2 - KOSTENVORANSCHLAG

Die SAS ALPAS erstellt ihr Angebot auf der Grundlage aller schriftlichen und mündlichen Informationen, die ihr mitgeteilt wurden. Diese werden als genau, vollständig und unter der vollen Verantwortung des Kunden erstellt angesehen. Die Gültigkeitsdauer des ANGEBOTES wird auf diesem angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Reisen, die für die Bedürfnisse des (und auf seinen Wunsch) durch SAS ALPAS nicht immer inbegriffen sind und Gegenstand einer Rechnung sein können. je nach der betroffenen geografischen Zone zusätzlich berechnet werden.

ARTIKEL 3 - ZUSTIMMUNG DES KUNDEN

3.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien werden durch die Unterzeichnung eines KOSTENVORANSCHLAGS geregelt.
3.2 Die Gültigkeit der Bestellung setzt die vorherige, ausdrückliche, vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB durch den Kunden voraus. Desgleichen, ist die Bestellung erst nach ihrer ausdrücklichen Annahme durch Anbringung einer Unterschrift oder einer schriftlichen Zustimmung per E-Mail und durch eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person. Andernfalls sind die von den Vertretern der SAS ALPAS gegenüber dem Kunden eingegangenen Verpflichtungen ungültig. Kunden getroffen wurden, nichtig und unwirksam.
3.3 Jede von der SAS ALPAS angenommene und vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist verbindlich und endgültig und wird daher Gegenstand einer Rechnung sein, um den Verkauf abzuschließen.

ARTIKEL 4 - PREISE

4.1 Die Preise der Produkte sind in Euro angegeben und können gemäß den im Angebot angegebenen besonderen Bedingungen geändert werden. Die Preise der Produkte enthalten die Mehrwertsteuer (MwSt.) zu dem am Tag der Abgabe des Angebots geltenden französischen Steuersatz. Jede Änderung des anwendbaren französischen Mehrwertsteuersatzes wird von der SAS ALPAS automatisch an den Kunden weitergegeben. Preis der Produkte umgerechnet.
4.2 Die Preise für die Produkte werden im Angebot festgelegt. Die Preise können aufgrund der folgenden Faktoren erhöht werden entsprechend der Inflation oder jeglicher Erhöhung im Zusammenhang mit den Preisen der Lieferanten der SAS ALPAS.

ARTIKEL 5 - ARBEIT und LIEFERUNG

Die Arbeiten werden gemäß den Bedürfnissen des Kunden oder gemäß den besonderen Anforderungen des Kunden an die ALPAS SAS durchgeführt. und sind in dem vom Kunden unterzeichneten Kostenvoranschlag spezifiziert; der Kunde hat außerdem bestätigt, die vorliegenden Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben. Allgemeine Verkaufsbedingungen.
5.1 ÄNDERUNGEN DER PRODUKTE: Jede Partei kann nach Austausch und ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis der Parteien Änderungen an den ursprünglich vorgesehenen Produkten vornehmen. Diese Änderungen können Die Änderungen können Gegenstand einer zusätzlichen Rechnung sein, für die der Kunde sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
5.2 LIEFERUNG: Die Produkte, Materialien und Teile werden gemäß der im ANGEBOT angegebenen Adresse nach vollständiger Bezahlung des Auftrags geliefert. Bestellung geliefert, sofern nicht anders angegeben. Die Lieferung erfolgt mit einem von der SAS ALPAS beauftragten Transportunternehmen. Die SAS ALPAS haftet in keinem Fall für Lieferfristen oder -verzögerungen, die sich ergeben können.

ARTIKEL 6 - ANZAHLUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, SAS ALPAS eine Anzahlung in Höhe von 30 % zu leisten.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, jede von der SAS ALPAS au COMPTANT ausgestellte Rechnung ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung zu bezahlen, es sei denn, im Angebot sind andere Bedingungen vermerkt. Die Unterzeichnung des Lieferscheins (BL) gilt als Annahme der Produkte ohne Vorbehalte durch den Kunden und führt zur Ausstellung der Rechnung für den Restbetrag durch die SAS ALPAS, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen im Kostenvoranschlag.
6.3 Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung zwischen den Parteien führt die Nichtbezahlung einer einzigen Rate von Rechts wegen und auf alleinige Initiative der SAS ALPAS zur Verfall des Termins.
6.4 Jede nicht am Fälligkeitstag gezahlte Summe oder jede Zahlung, die nicht mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmt wird von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Zahlung von Verzugszinsen führen, die auf der Grundlage des folgenden Prozentsatzes berechnet werden dem Dreifachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes sowie zur Zahlung der gesetzlichen Pauschalentschädigung für Einziehungskosten. des von den öffentlichen Diensten vorgeschriebenen Betrags für Geschäftskunden. Diese Strafen laufen ab dem Tag, der auf das Datum folgt, an dem die Rechnung bezahlt wurde. Zahlungsdatum auf der Rechnung und bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung.
6.5 Die Nichtzahlung am Fälligkeitstag führt, nachdem die SAS ALPAS dem Kunden eine schriftliche Mahnung geschickt hat, zur sofortigen Fälligkeit aller Beträge. und die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von fünfzehn Prozent (15%) als Strafklausel fällig. des Betrags der geschuldeten Summen, zusätzlich zu den in Artikel 6.4 vorgesehenen Zinsen und Strafen sowie den eventuellen Gerichtskosten. Unter Außerdem kann SAS ALPAS alle laufenden Produkte aussetzen oder kündigen, ohne dass dadurch andere Handlungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden.
6.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung eines der SAS ALPAS geschuldeten Betrags zurückzuhalten oder aufzuschieben, selbst wenn es sich um einen Streitfall handelt. oder Reklamation zu zahlen. Ebenso ist die SAS ALPAS nicht verpflichtet, den Verkauf zu vollziehen, wenn der Kunde ihr den Kaufpreis nicht vollständig oder teilweise bezahlt. den Preis nicht vollständig oder teilweise, unter den Bedingungen und in der Art und Weise wie vereinbart bezahlt, unbeschadet seiner anderen Rechte. Rechte und Handlungen.
6.7 Bei Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

ARTIKEL 7 - EIGENTUMSVORBEHALT

Es wird vereinbart, dass die SAS ALPAS Eigentümerin der Produkte, des Materials (insbesondere der Präsentationsbox) und der Produkte bleibt. verkauften und/oder verwendeten Teile, die für den Verkauf der Produkte erforderlich sind, solange der Kunde die Rechnung nicht vollständig beglichen hat. Schlusszahlung geleistet hat. Daraus folgt, dass die SAS ALPAS im Falle einer Nichtzahlung jederzeit die Rückgabe der besagten Produkte verlangen kann. Produkte/Materialien/Teile zurückfordern, wobei die Versandkosten vom Kunden zu tragen sind. Wenn die verkauften Produkte/Materialien/Teile beschädigt, verloren oder gestohlen, haftet der Kunde in vollem Umfang für die Folgen eines solchen Schadens und hat die Kosten für die Rücksendung zu tragen. die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands tragen.
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte, Materialien und Teile der SAS ALPAS gemäß den Richtlinien, Empfehlungen und anderen Materialien, die dem Kunden übergeben wurden und zugänglich sind, zu verkaufen.

ARTIKEL 8 - ONLINE-VERKAUF


8.1 Bestellung - Jede Bestellung auf der Website von SAS ALPAS setzt die Zustimmung zu den vorliegenden Bestimmungen voraus. Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus. Jede Auftragsbestätigung führt zur vollständigen und uneingeschränkten Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen. vorliegenden Bedingungen, ohne Ausnahme oder Vorbehalt. Die Gesamtheit der gelieferten Daten und die registrierte Bestätigung gelten als Beweis für die Transaktion. Transaktion und der Kunde erklärt, sie zur Kenntnis genommen und bestätigt zu haben. Die Bestätigung der Bestellung gilt als Unterschrift und Annahme der durchgeführten Transaktionen. Eine Zusammenfassung der Informationen Ihrer Bestellung und der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen, kann im PDF-Format über die E-Mail-Adresse zur Bestätigung der Bestellung übermittelt werden.
8.2 Widerruf - Gemäß den Bestimmungen des Artikels L.121-21 des Verbraucherschutzgesetzes verfügt der Kunde über ein Widerrufsrecht von Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung, um sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen auszuüben. Gründe zu nennen oder eine Vertragsstrafe zu zahlen. Nicht betroffen sind hingegen digitale Inhalte, die auf einem Datenträger geliefert werden. immaterielle Dienstleistungen, deren Ausführung bereits begonnen hat, oder Dienstleistungen, die vor Ende der Widerrufsfrist vollständig ausgeführt wurden und deren deren Ausführung begonnen hat, sowie Produkte, die dem Kunden bereits geliefert wurden. Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts wird die SAS ALPAS die Rückerstattung der gezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Antrags vornehmen. und über das gleiche Zahlungsmittel, das er bei der Bestellung verwendet hat.

ARTIKEL 9 - UNBESTÄNDIGKEIT DES ANGEBOTES UND DES MATERIALS


9.1. Der Kostenvoranschlag zwischen SAS ALPAS und dem Kunden wird intuitu-personae aufgrund der Eigenschaften des letzteren abgeschlossen. Dieser- Der Kunde darf die Rechte und Pflichten, die ihm durch den vorliegenden Kostenvoranschlag übertragen werden, weder ganz noch teilweise abtreten, in welcher Form, zu welchem Zweck und in welcher Form auch immer. in welcher Eigenschaft und an welche Person auch immer, ohne ausdrückliche Zustimmung der Parteien. Im Falle einer Abtretung der Tätigkeit an einen Dritten, behält sich SAS ALPAS das Recht vor, den Kostenvoranschlag von Rechts wegen, fristlos und ohne Zahlung einer Entschädigung zu kündigen. Entschädigung.
9.2 Es gilt als vereinbart, dass der Kunde während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien Folgendes unterlässt die Produkte, Materialien und Teile der SAS ALPAS zu kopieren und herstellen zu lassen sowie die Träger für den Verkauf von Produkten anderer Marken zu verwenden. Artikel einer anderen Marke zu verwenden. Sollte dies geschehen, kann die SAS ALPAS die Angelegenheit vor die zuständigen Gerichte bringen. Gerichte bringen, um für den durch die Handlung des Kunden verursachten Image- und finanziellen Schaden entschädigt zu werden.

ARTIKEL 10 - GARANTIE UND VERSICHERUNG

10.1 Die SAS ALPAS garantiert dem Kunden die ordnungsgemäße Ausführung der bestellten Arbeiten und die Qualität ihrer Produkte, wie sie im wie im Angebot definiert und gemäß den Regeln der Kunst und den guten Praktiken des Tätigkeitsbereichs.
10.2 Die SAS ALPAS kann nicht für die direkten oder indirekten Folgen einer schlechten Qualität der Produkte oder Dienstleistungen haftbar gemacht werden. Anpassung oder einer fehlerhaften Nutzung der verkauften Produkte, Materialien und Teile entstehen.
10.3 Die SAS ALPAS garantiert dem Kunden, dass er alle notwendigen und mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Garantien abgeschlossen zu haben.
10.4 Die ALPAS SAS verpflichtet sich, sämtliche die notwendigen Garantien zur Deckung der Haftungen, die sie aufgrund der Ausführung des Kostenvoranschlags eingegangen ist, in Höhe von ausreichender Höhe bei einer notorisch solventen Versicherungsgesellschaft des Typs Haftpflichtversicherung zu decken. Berufshaftpflichtversicherung.

ARTIKEL 11 - BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

11.1 Die Gesamthaftung der SAS ALPAS im Rahmen des vorliegenden Vertrags ist auf direkte materielle Schäden beschränkt. die dem Kunden aufgrund von ordnungsgemäß nachgewiesenen Fehlern, die der SAS ALPAS zuzurechnen sind, zugefügt werden. Unter keinen Umständen ist die SAS ALPAS nicht verpflichtet, immaterielle Schäden zu entschädigen, die aus einem materiellen Schaden resultieren oder nicht, wie z. B. insbesondere Betriebsverluste, Produktionsverluste, entgangene Gewinne, entgangene Gewinne, Verlust von Kostenvoranschlägen, Verlust von Kostenvoranschlägen, Verlust von Kostenvoranschlägen, Verlust von Kostenvoranschlägen, Verlust von Kostenvoranschlägen, Verlust von Kostenvoranschlägen. Imageverlust, Verlust einer Chance, Handelsschäden, zusätzliche Produktionskosten, Personalbindung oder sowie alle indirekten Schäden.
11.2 In jedem Fall ist die globale und kumulierte Haftung der SAS ALPAS aufgrund und im Zusammenhang mit dem Kostenvoranschlag, mit Ausnahme von Personenschäden, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht mehr als zehn Prozent (10 %) des Betrags des Kostenvoranschlags ohne Steuern überschreiten
11.3 Der Kunde und seine Versicherer, für die er sich einsetzt, erklären auf jeglichen Rückgriff auf die SAS ALPAS und ihre Versicherer über die oben dargelegten Grenzen und Ausschlüsse hinaus zu verzichten.

ARTIKEL 12 - HÖHERE GEWALT

Die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien im Rahmen der vorliegenden AGB wird ausgesetzt durch das Auftreten von Eintreten eines Ereignisses, das höhere Gewalt im Sinne des üblichen Verständnisses dieses Begriffs darstellt und insbesondere, aber nicht ausschließlich, Folgendes umfasst Naturkatastrophen, Handlungen der öffentlichen Hand, Embargos, Streiks, Unwetter oder andere unvorhersehbare Ereignisse. außergewöhnliche klimatische Bedingungen, die die Lieferung verhindern, Aufstände und Unruhen. Die Partei, die sich auf ein solches Ereignis berufen möchte muss die andere Partei unverzüglich über den Beginn und gegebenenfalls über das Ende eines solchen Ereignisses in Kenntnis setzen. sie nicht von ihrer Haftung entbunden werden kann. Die andere Partei behält sich das Recht vor, den tatsächlichen Sachverhalt zu überprüfen und zu kontrollieren. der Fakten zu überprüfen. Beide Parteien werden alle Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen einer Nichterfüllung der Vereinbarung zu verhindern oder zu verringern. Vereinbarung, die durch dieses Ereignis verursacht wurde, zu verringern. Die Erfüllung der Verpflichtungen nimmt ihren normalen Verlauf wieder auf, sobald das Ereignis das den Tatbestand der höheren Gewalt erfüllt, aufgehört hat. Falls das Ereignis, das den Grund für höhere Gewalt darstellt, sechs Monate andauert. länger als sechs Monate, kann die Partei, der das Ereignis höherer Gewalt entgegengehalten wird, den Vertrag sofort und von Rechts wegen kündigen. Recht, den Kostenvoranschlag ohne Entschädigung zu kündigen.

ARTIKEL 13 - ALLGEMEINE AUSLEGUNGSBESTIMMUNGEN

Die Parteien vereinbaren, dass im Falle eines Streits über die Auslegung einer Klausel der AGB die Auslegung, die von einem Gericht vorgenommen wird, maßgeblich ist. durch das Gericht gegebene Auslegung zugrunde gelegt wird. Die AGB sind entsprechend zu ändern. Unter Im Übrigen gilt die Rechtswidrigkeit einer Klausel nur für diese Klausel und hat nicht die Rechtswidrigkeit der gesamten AGB zur Folge.

ARTIKEL 14 - SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN (RGPD)

Alle von der SAS ALPAS bei der Abgabe eines Kostenvoranschlags verlangten Informationen sind obligatorisch. Wenn eine oder mehrere mehrere Pflichtangaben fehlen, kann die Erstellung des Kostenvoranschlags nicht erfolgen. Gemäß dem Gesetz Informatique et Libertés vom 06/01/1978, geändert durch das Gesetz vom 6. August 2004, hat der Kunde ein Recht auf Zugang, Einsichtnahme und Berichtigung seiner Daten. Dieses Recht kann per Brief an die SAS ALPAS- 43 rue de Talleyrand 51000 REIMS geltend machen kann. Alle persönlichen Daten und Informationen können auf einfache Anfrage gelöscht werden. und werden gemäß der Europäischen Verordnung über personenbezogene Daten (DSGVO)-Dekret sicher gespeichert. Nr. 2019-536 vom 29. Mai 2019 zur Anwendung des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über die Informatik, die Dateien und Freiheiten.

ARTIKEL 15 - ÜBERSETZUNG - SPRACHE DES Kostenvoranschlags oder Reparaturauftrags

Für den Fall, dass die vorliegenden AGB und der Kostenvoranschlag in mehreren Sprachen erstellt werden, wird ausdrücklich vereinbart, dass die Die französische Version ist die einzig verbindliche, insbesondere im Falle von Schwierigkeiten bei der Auslegung und/oder Anwendung der Bestimmungen. Die Sprache, die auf die AGB und den Kostenvoranschlag anwendbar ist, ist die französische Sprache.

ARTIKEL 16 - STREITBEILEGUNG, SCHMITTLUNG und ZUSTÄNDIGES GERICHT

21.1 Gemäß den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes über die gütliche Beilegung von Streitigkeiten wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt. informiert, dass nach vorherigen schriftlichen Schritten bei SAS ALPAS, um zu versuchen, die Streitigkeit gütlich beizulegen, ein Ombudsmann für alle Verbraucherrechtsstreitigkeiten, deren Beilegung nicht erfolgreich war, angerufen werden kann.
21.2 Die vorliegenden AGB und der Kostenvoranschlag unterliegen sowohl in ihrer Auslegung als auch in ihrer Umsetzung dem Recht französischen Recht. Alle Streitigkeiten, zu denen die AGB und der Kostenvoranschlag Anlass geben könnten und die sich sowohl auf ihre Gültigkeit, ihre Auslegung als auch auf ihre Kosten beziehen, sind von den Parteien zu entscheiden. Auslegung, Ausführung, Beendigung, Folgen und Konsequenzen betreffen, unterliegen, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts REIMS, auch im Falle einer Klage oder einer Vielzahl von Anfechtungen. Beklagten.